Allgemeine Reiseinfos

Europäische Kommission 
weitere Informationen der Europäischen Kommission zu Fluggastrechten finden Sie
HIER 
 
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Mietwagen

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Reiseversicherungen

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Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 040-374 123 55 oder senden Sie uns eine Mail an
reservierung@seatravel.de 

e-hoi ist TÜV-geprüfter Kreuzfahrtspezialist und bietet sowohl Hochsee-, als auch Segelkreuzfahrten von vielen namhaften Reedereien und Veranstaltern wie beispielsweise SeaTravel an.

Reiseinformationen Auswärtiges Amt
Alle wichtigen Reiseinformationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder
HIER 

Reisen in oder über die USA
Alle Reisenden, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen reisen, müssen bereits vor Antritt ihrer Reise in die Vereinigten Staaten über den Luft- oder Seeweg im Besitz einer bewilligten Reisegenehmigung ESTA sein. Dies gilt auch für Flugreisen mit Umsteigen in den USA.
Das Online-Formular zur Reisegenehmigung für die Vereinigten Staaten finden Sie
HIER. Es muß bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt eingereicht werden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Zollbeamten berechtigt sind, Ihre Koffer zu öffnen. Bei abgeschlossenen Koffern werden keine Erstattungen für das Öffnen geleistet. 

Ab Abflug 01. November 2010 gilt für internationale Flüge in die  USA das TSA-Sicherheits-Programm (Transport Security Administration) der USA.

Bei Buchung von Flügen in/aus die USA müssen alle Fluggäste folgende Angaben zwingend
machen:
• Vollständiger Name (wie auf dem gültigen, amtlichen Reisepass angegeben)
• Geburtsdatum
• Geschlecht
• Redress-Nr. (falls vorhanden)*
*Personen, die falsch identifiziert werden, können unter www.dhs.gov/trip eine Redress-Nummer
(Entschädigungsnummer) beantragen, um Falschidentifizierungen in Zukunft zu vermeiden.

Die TSA hat angeordnet, dass alle Airlines, die einen Flug in/aus den USA durchführen, diese Angaben 72 Stunden vor dem geplanten Flug an die TSA weiterleiten müssen, sofern bereits ein Ticket ausgestellt ist. Dort werden die Daten mit der No Fly- und der Selectee-Beobachtungsliste (Watchlist) abgeglichen. Die TSA übermittelt das Ergebnis des Abgleichs zum Zeitpunkt des Check-In’s an die den Flug durchführende Airline, und sofern der Abgleich negativ ist (der Passagier ist nicht auf der Beobachtungsliste) kann die Bordkarte gedruckt werden, der Kunde die Flugreise antreten und in die USA einreisen.

Schwarze Liste Der Fluggesellschaften
die Europäische Kommission hat eine neue "Schwarze Liste" verabschiedet , die am 16. November 2008 in Kraft getreten ist.

Diese aktualisierte Liste finden Sie HIER